Delegiertenwahlen im Kreisverband Aachen
Der Kreisverband Aachen entsendet eine Reihe von Delegierten in die Gremien auf Landes- und Bundesebene. Hier erklären wir kurz, welches Gremium wofür zuständig ist, wie viele Delegierte uns derzeit zustehen und wie häufig getagt wird. Soweit die Termine für dieses Jahr bekannt sind, sind sie bereits mit aufgeführt.
Bundesdelegiertenkonferenz wurde am 7.11.2018 gewählt.
Landesdelegiertenkonferenz (LDK): (12-13 Delegierte + viele Ersatzdelegierte)
Als „oberstes Organ“, also wichtigstes Entscheidungsgremium der Landespartei, findet die LDK mindestens einmal im Jahr statt; stehen wichtige Wahlen oder politische Entscheidungen an, auch öfter. Bei den Delegiertenkonferenzen stimmst du über Anträge und Wahlprogramme ab und verabschiedest den Landeshaushalt. Außerdem wählst du den Landesvorstand, das Landesschiedsgericht, die Delegierten des Landesverbandes für den Länderrat, den Bundesfinanzrat und die Bewerber*innen auf Landeslisten für Bundestags- und Landtagswahlen.
Termine 2019: 14./15. Juni
Landesparteirat (LPR): (3 Delegierte + Ersatzdelegierte)
Der Landesparteirat wird auch „kleiner Parteitag“ genannt. Er ist das wichtigste beschlussfassende Gremium zwischen den Parteitagen und beschließt in dieser Zeit die Richtlinien für die politische Arbeit des Landesverbandes. Er fasst dazu Beschlüsse zur aktuellen Politik, berät den Landesvorstand und koordiniert die Planungen der Kreisverbände, des Landesvorstands und der Landtagsfraktion.
Termine 2019: 28. April in Aachen, 27. Oktober
Landesfinanzkonferenz (LFK): (1 Delegiert*e + Ersatzdelegierte):
Der Landesfinanzrat ist ein Arbeitsgremium der Finanzverantwortlichen in den Kreisverbänden, so dass hier i.d.R. die Kreiskassierer*in entsandt wird. Er tagt 3-4 mal jährlich.
Termine 2019: 18. Mai,
Bezirksverband Mittelrhein: (4 Delegierte + Ersatzdelegierte)
Im Bezirksverband Mittelrhein haben sich die Kreisverbände Aachen, Köln, Bonn, Düren, Euskirchen, Rhein-Sieg, Rhein-Berg, Leverkusen und Rhein-Erft zusammengeschlossen um dort regionale Themen zu besprechen und zur regionalen Vorbereitung von Delegiertenkonferenzen und Wahlen (Votenvergabe).
Termine 2019: noch nicht bekannt, tagt 3-4 mal jährlich
Kreisschiedsgericht: (1 Vorsitzende*, 2 Beisitzer*innen)
Das Kreisschiedsgericht wird bei innerparteilichen Streitigkeiten angerufen. Vorstandsmitglieder können nicht dem Kreisschiedsgericht angehören.
Kassenprüfer*innen:
Die Kassenprüfer*innen (bzw. Rechnungsprüfer*innen) überprüfen die Buchführung des Kreisverbandes.